Personen, die Radiographie zur zerstörungsfreien Materialprüfung anwenden und sowohl Röntgengeräte als auch umschlossene radioaktive Stoffe einsetzen, müssen die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde besitzen. Die Fachkunde im Strahlenschutz besteht aus:
- einer geeigneten vorhandenen Berufsausbildung,
- praktischer Erfahrung auf dem Anwendungsgebiet und
- einer erfolgreichen Teilnahme an einem anerkannten Kurs im Strahlenschutz.
Die Lehrinhalte und der Umfang der Kurse sind in den Fachkunde-Richtlinien festgelegt und richten sich nach der Art der Anwendung (d.h. Verantwortung für den Betrieb vor Ort oder Verantwortung für den gesamten Betrieb).
Aktualisierungen Hinweise beachten! | |
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FZFP | Aktualisierung der Fachkunde in der zerstörungsfreien Materialprüfung, Module ARG, ARA, AFA, AR und AU |