Zu welcher Kategorie eine Person gehört, hängt vom Umgang mit der ionisierenden Strahlung ab.
Der Strahlenschutzbeauftragte muss abschätzen, ob es im Kontrollbereich möglich ist, dass die überwachte Person eine höhere Ganzkörperdosis als 6 mSv/a erhalten kann. Wenn dies möglich ist, dann gehört die Person zur Kategorie A ansonsten zur Kategorie B.
Ihre zuständige Aufsichtsbehörde kann Ihnen bei der Entscheidung weiterhelfen.