Die Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung (LPS) ist Ihr kompetenter Partner für Messungen zur Bestimmung der Personendosis nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Sie ist nach §169 StrlSchG bundesweit zugelassen bestimmte (amtliche) Personendosismessstelle und hat aus historischen Gründen ihr Kerngebiet in den Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Brandenburg sowie die Freistaaten Sachsen und Thüringen.
Als bestimmte Messstelle bietet die LPS auch die amtliche personendosimetrische Überwachung der radonexponierten Arbeitsplätze bundesweit an.
Die LPS bestimmt mit amtlichen Dosimetern die Personendosis bei äußerer Strahlenexposition nach den Regelungen der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) sowie weiterer Richtlinien, Empfehlungen und Normen. Rechtsgrundlagen für diese Messungen sind §§ 65 und 66 StrlSchV bei einer beruflichen Strahlenbelastung durch Röntgen-, Gamma-, Beta- oder Neutronenstrahlung sowie § 157 StrlSchV bei einer beruflichen Exposition durch Radon.
Eine detaillierte Beschreibung der dosimetrischen Überwachung beruflich strahlenexponierter Personen ist in einem ausführlichen Artikel beschrieben.
Neben der amtlichen Überwachung können die angebotenen Dosimeter auch für vielfältige andere Zwecke der Dosisermittlung genutzt werden. Das Team der Messstelle berät sie dazu gern.