FAQs
Die häufigsten Fragen zur (amtlichen) Überwachung:
Für eine amtliche Überwachung muss Ihr Betrieb bei uns angemeldet sein und dann können Sie eine Person zur Überwachung anmelden.
Die Dosimetersendungen für den nächsten Tragezeitraum treffen i.d.R. etwa eine Woche vor dem Wechseldatum bei Ihnen ein, durch Verzögerungen im Postversand, kann es dazu kommen, dass die Dosimeter erst später eintreffen. Haben Sie keine Dosimeter erhalten, wenden Sie sich bitte an Ihre/n Kundenbetreuer/in. Diese/r berät mit Ihnen dann, ob Sie eine Nachlieferung nötig ist. In jedem Fall tragen Sie zunächst die alten Dosimeter weiter. Kommen die Dosimeter bis 2 Wochen nach Beginn des Tragezeitraumes an, werden diese i.d.R. normal getauscht und die neuen nur für 2 Wochen getragen. Kommen die Dosimeter mehr als 2 Wochen nach Beginn des Tragezeitraumes, werden sie i.d.R. nicht mehr getauscht, sondern die alten Dosimeter werden über 2 Tragezeiträume getragen- hier ist dann die zuständige Behörde mit einzubeziehen.
Nein. Ein personenbezogenes Dosimeter darf nur von der zugeordneten Person getragen werden.
Bei Neuzugängen / ständig wechselnden Personen stellen wir auf Anfrage Dosimeter ohne Zuordnung ("Handdosimeter") zur Verfügung, die im Nachhinein zugeordnet werden. Oder Sie können personenbezogene Nachlieferungen für diese Personen ordern.
Bei versehentlichen Verwechslungen von 2 Dosimetern teilen Sie dies bitte Ihrer/m Kundenbetreuer/in mit.
Eine Schwangere darf zum Schutz des ungeborenen Kindes während der Schwangerschaft maximal 1mSv zusätzlicher beruflicher Strahlenexposition ausgesetzt sein. Sie muss nach §69 StrSchV wöchentlich überwacht werden, dies geschieht am besten mit einem zusätzlichen elektronischen Personendosimeter, das Tragen des regulären (monatlichen) Dosimeters bleibt davon unverändert.
Dosimeter ohne Zuordnung - auch gern als “Handdosimeter” bezeichnet- sind reguläre Dosimeter lediglich ohne initiale Personenzuordnung. Diese eignen sich besonders gut, wenn oft kurzfristig Personen überwacht werden müssen (spontan wechselnde Mitarbeiter, Praktikanten) bei denen die Personendaten nicht im Vorhinein bekannt sind. Diese Dosimeter haben einen Tragezeitraum in dem sie verwendet werden müssen und dann bei der Rücksendung die entsprechenden Personendaten auf dem Zuordnungsbogen (oder in MeineLPS) angegeben und dann in der LPS im Nachgang eingetragen werden. Werden Handdosimeter nicht genutzt, müssen sie nach Ende des Tragezeitraums trotzdem zurückgeschickt werden, eine spätere Verwendung ist nicht möglich.
Beziehen können Sie Dosimeter ohne Zuordnung formlos über Ihre/n Kundenbetreuer/in.