Spezialthemen im Überblick

Spezialthemen im Überblick

Seit September 2024 erhalten Sie nur von der LPS personenzugeordnete Ringdosmeter jetzt beschriftet mit Klarnamen und Dosimeternummer auf dem Ringkörper. 

Somit sparen Sie sich das mühsame Lesen der kleinen Dosimeternummern auf den Detektoren bzw. die Anschaffung einer teueren Kamera zum Lesen der ringförmigen Barcodes. 

Der Service wird standardmäßig angeboten- Sie müssen also nichts weiter tun. Wir hoffen Ihnen damit die Zuordnung zu den Trägern zu erleichtern.  

In diesen Zuge sind die Zuordnungsbögen leicht angepasst worden und Ringboxen mit Sortiersystem eingeführt.  

Wir arbeiten derzeit an der Beschriftung der Ringe in Nachsendungen und ohne Zuordnung ( nur Dosimeternummer).  

Bei der Anwendung von Betastrahlern in der Medizin, z. B. zur Schmerzlinderung, werden Betastrahler dem Patienten gespritzt. Dabei kann es beim medizinischen Personal durch die Berührung, z. B. der Spritzen und Kanülen, zu hohen lokalen Hautdosen an den Fingerkuppen kommen. Das Dosimeter wird i. A. jedoch am Finger getragen, sodass die Dosis je nach verwendeter Spritzenabschirmung um Faktoren unterschätzt werden kann.

Damit dies erkannt wird, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit Schreiben vom 04.03.2015 das Verfahren zur dosimetrischen Überwachung bei Anwendung von Betastrahlern in der Nuklearmedizin neu geregelt. Die Informationsschwelle ist von 50 mSv auf 10 mSv gesenkt worden. Ab dieser Dosisschwelle soll der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) bereits überprüfen, ob die gemessene Personendosis richtig ist oder nicht und zusätzliche Faktoren zu berücksichtigen sind. Das bedeutet, wir geben Ihnen bereits ab 10 mSv durch eine Markierung des Ergebnisses auf dem Ergebnisbogen eine Information, dass Sie aktiv werden müssen.

Das Verfahren dazu ist in einem Positionspapier des Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) beschrieben. Es gibt vom BfS für spezielle Anwendungen noch folgende gesonderte Merkblätter für spezielle Anwendungen in der Nuklearmedizin:

RSO 

PET

RIT

Gemäß § 170 StrlSchG übermittelt die Messstelle die amtlichen Überwachungsdaten einer beruflich strahlenexponierten Person an das SSR. Dies erfolgt mit einem zeitlichen Versatz zu der Ergebnismitteilung an Sie, unsere Kunden, sodass Sie innerhalb von 14 Tagen Korrekturwünsche an uns richten können. 

Es können ausschließlich vollständige Datensätze ans SSR übertragen werden, besonders kritisch ist hierbei das Tripel SSR-Nummer, Geburtsdatum und Geburtsname. Ist eine Angabe nicht korrekt, schlägt der Abgleich beim SSR fehl. Kann ein Datensatz aufgrund fehlender Angaben längere Zeit nicht an das SSR übermittelt werden, wird dies der Aufsichtsbehörde mitgeteilt.

Laut § 71 Abs. 1 StrlSchV müssen beruflich exponierte Personen der Kategorie A oder B zugeordnet werden. Zur Entscheidung, wer in welche Kategorie einzuordnen ist, sind Jahreswerte für die effektive Dosis und auch die Organdosis in § 71 StrlSchV angegeben, die in folgender Tabelle zusammengefasst sind. Die Überschreitung je eines Werte wäre für die Einstufung ausschlaggebend.

Kategorie B:
1bis 6 mSv GK-Dosis oder 50 bis150 mSv TK Dosis,

Kategorie A:
6 mSv GK-Dosis oder >150 mSv TK Dosis oder >15 mSv Augenlinsendosis

In der Bundesrat Drucksache 423/18 heißt es zu § 71 weiterhin:
Die Einstufung in Kategorie A oder B ist dabei auch zulässig, wenn eine Überschreitung der genannten Dosiswerte nicht zu erwarten ist, da dies den Schutz der Person verbessert. Dies kann beispielsweise auch aus organisatorischen Gründen sinnvoll sein.

Zur Erklärung:
Kategorie-A-Personen sind verpflichtet, an einer jährlich wiederkehrenden ärztlichen Überwachung durch den ermächtigten Arzt teilzunehmen. Für Kategorie-B-Personen gilt diese Verpflichtung nicht. Bei dieser ärztlichen Untersuchung wird immer ein großes Blutbild erstellt.
Gerade beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen, wo Inkorporationsgefahren bestehen, ist das große Blutbild ein sehr wichtiges diagnostisches Mittel, um das blutbildende System im Hinblick auf Strahlenexpositionen zu beurteilen. Sowohl beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen als auch für alle interventionell tätigen Ärzte ist eine allgemeine Begutachtung der Haut sinnvoll. Zudem wird für letztere Gruppe eine augenärztliche Kontrolle empfohlen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Werte für die Einstufung in die Kategorie A wirklich überschritten werden, ist eher gering.
Die Werte der effektiven Dosis und Organdosis sind messtechnisch nicht darstellbar, sondern müssen aus Messungen der Personendosis bzw. der Ortsdosis abgeleitet werden.

Aus Gründen eines verbesserten Schutzes der beruflich exponierten Personen empfehlen wir daher, alle Personen, die arbeitstäglich durchschnittlich mehr als 20 min Durchleuchtungszeit haben, in die Kategorie A einzuteilen. Auch sollten aus verbesserten Schutzgründen alle Personen, die täglich mit offenen radioaktiven Stoffen von einigen 100 MBq Einzelaktivität umgehen, der Kategorie A zugeordnet werden.*

* Die Empfehlungen zur Einstufung basieren auf LPS-internen Mess- und Erfahrungswerten für einen verbesserten Schutz für Personal, welches beruflich ionisierender Strahlung oder erhöhten Aktivitäten ausgesetzt ist. Sie stellen jedoch keine verbindlichen Handlungsanweisungen dar.

In seltenen Fällen der Überwachung kann es sein, dass keine der beiden Kategorie angegeben wird und die Kategorie keine richtig ist. Das trifft z.B. bei der Überwachung von Personen an radonexponierten Arbeitsplätzen zu.

 

Auf den Ergebnisbögen können sich zusätzliche Dosisbemerkungen bzw. Tragevermerke hinter der Dosisangabe befinden. 
Diese Bemerkungen können ein allgemeiner Tragevermerk zum Dosimeter sein oder spezielle Beobachtungen bei der Auswertung des Dosimeters.

Allgemeine Tragevermerke:
f = fehlt
nb = nicht benutzt
fnb = fehlt und nicht benutzt

Dosisbemerkungen:
k = kontaminiert
nz = nicht auswertbar Disk zerbrochen
nk = nicht auswertbar kontaminiert
no = nicht auswertbar Dosimeter zu alt
ng = nicht auswertbar Blister geöffnet
nf = nicht auswertbar Dosimeter fehlt
nx = nicht auswertbar anderer Grund

Hinweise:
i = Grund für Information der Aufsichtsbehörde liegt vor 
Pfeile = Ergebnis wurde geändert
 

 

Die natürliche Strahlenexposition, welche sich durch die kosmische Strahlung und die terrestrische Strahlung (natürliche Radionuklide) ergibt, ist in Deutschland nicht gleich verteilt. Granitische Gesteine enthalten i. d. R. einen höheren Anteil an natürlichen Radionukliden, sodass der natürliche Untergrund in den Mittelgebirgen grundsätzlich höher ist als z. B. in der norddeutschen Tiefebene.

Die LPS hat Kunden von der Ostseeküste bis ins Erzgebirge, sodass der natürliche Untergrund von Kunde zu Kunde sehr variabel ist und zwischen 1,5 µSv/d und 5 µSv/d betragen kann.

Die LPS berücksichtigt seit Januar 2020 bei der Berechnung und Rundung der amtlichen Dosis die vorhandenen Informationen über den Untergrund bei jedem Kunden. Liegen keine Informationen vor, wird mit einem Schätzwert von 2,4 µSv/d gerechnet.

Um diese Informationen von den Kunden zu erhalten, wurden seit Mitte 2018 blaue Boxen (Inhalt: 4 OSL-Dosimeter) an die OSL-Kunden der LPS verschickt, um den betriebsspezifischen Untergrund dort zu ermitteln. Die Boxen sollten ca. 3 Monate beim Kunden an dem Ort verbleiben, wo normalerweise die Dosimeter liegen, wenn diese nicht benutzt werden.

Mittlerweile sind Boxen von rund 1.000 Kunden ausgewertet. Die Ergebnisse werden als kundenspezifischer Untergrund bei der Berechnung des amtlichen Ergebnisses berücksichtigt (Kunden sind über das Ergebnis schriftlich informiert).

Die räumliche Verteilung der mit den blauen Boxen ermittelten Untergrunddosisdaten spiegeln gut die natürliche Dosisverteilung wieder, welche täglich vom BfS mit dem IMIS-Messsystem ermittelt werden. 

Die Daten vom BfS werden im Freien mit den IMIS-Sonden gemessen, die LPS dagegen misst in den Arbeitsräumen der Kunden, daher kann es zu signifikanten Unterschieden kommen. Die Abdeckung mit den Messungen der LPS hat noch nicht alle Regionen erfasst, sodass die Ergebnisse eines Kunden nur begrenzt auf einen anderen Kunden übertragen werden können.

 

Auswirkung auf die amtliche Dosis

In Deutschland kann im Schnitt von einer natürlichen Untergrundstrahlung von 2 ± 1 µSv/d ausgegangen werden. Der rote Balken im Histogramm stellt diesen Mittelwert für Deutschland dar. Das Histogramm aus den vorliegenden 400 ausgewerteten blauen Boxen zeigt die Verteilung für das Einzugsgebiet der LPS und ergibt einen höheren Mittelwert von 2,6 ± 0,1 µSv/d. Gründe dafür sind zum Einen der Messort im Gebäude und zum Anderen das Energie-Ansprechvermögen des OSL-Dosimeters, das höherenergetische Strahlung eher überschätzt. Bei fehlender Information zum Untergrund wird nur mit 2,4 µSv/d gerechnet, um keine Dosiswerte bei deutlich niedrigerem mittleren Untergrund eines Kunden zu übersehen. Ist die tatsächliche Untergrundstrahlung um 0,5 µSv/d höher, folgt bei einer monatlichen Überwachung (60 Tage ergeben sich aus der Tragedauer und dem Handhabungszeitraum) schon eine zusätzliche Dosis von 0,03 mSv, die dafür sorgen kann, dass die LPS gerundete 0,1 mSv Werte mitteilt, was in etwa der Dosis eines Langstreckenfluges entspricht.

Die LPS hat bereits bei der Dosisbestimmung mit dem Filmdosimeter einen Schätzwert für den Untergrundabzug genutzt. Zusätzlich wurden die Angaben der Kunden zum Umgang mit ionisierender Strahlung bei der Bewertung berücksichtigt.
Hat der Kunden uns informiert, dass er nur Anwender von Röntgenstrahlung bis 150 keV ist, und haben wir auf dem Film keine Abbildung der Filter der Kassette gesehen, wurden kleine Dosiswerte (< 0,1 mSv), die eine amtliche 0,1 mSv ergeben hätten, als falsch positives Ergebnis bewertet und es wurde eine amtliche „0“ mitgeteilt. Beim OSL-Dosimeter können keine weiteren Informationen zur Bewertung der gemessenen Dosis herangezogen werden.
Daher kann es im Gegensatz zur Überwachung mit dem Filmdosimeter bei der Überwachung mit dem OSL-Dosimeter vermehrt zur Mitteilung von 0,1 mSv Dosiswerten kommen. Um diese Situation zu verbessern, können Sie auf Antrag eine blaue Box erhalten. Bei Interesse melden Sie sich bitte per E-Mail (schatz@lps-Berlin.de) unter Angabe Ihrer Betriebsnummer. Das Verfahren mit der blauen Box ist relativ robust, so zeigen z. B. die Wiederholungsmessungen in der LPS eine gute Reproduzierbarkeit.

In gleicher Form wie die i. d. R. einmaligen Bestimmungen mit der blauen Box werden individuelle Transportdosimeter zur Bestimmung der Untergrunddosis verwendet. Diese können Sie bei Ihrer Kontaktperson bestellen. Individuelle Transportdosimeter können z. B. bei Langstreckenflügen sinnvoll sein.

Wer sein Dosimeter mit auf eine Flugreise nehmen möchte sieht sich seit einiger Zeit einer neuen Herausforderung gegenüber: CT-Gepäckscannern. 

Die bisherige Empfehlung, das Dosimeter im Handgepäck zu transportieren, um die zusätzliche Dosis durch die Gepäckkontrolle unterhalb der Nachweisgrenzen im Bereich weniger μSv zu halten gilt mit Einführung der neuen CT-Handgepäckscanner nicht mehr. Während bisher eingesetzte Handgepäckscanner lediglich ein 2-D Röntgenbild des Gepäckstückes erzeugte und dabei dem Dosimeter nur wenige μSv Dosis aussetzte, können die neuen Scanner leicht mehrere hundert μSv bei einem Durchgang auf dem Dosimeter erzeugen. 

Bei Hin- und Rückflug mit möglichen Zwischenstopps (und zusätzlicher Dosis durch den Flug) können so schnell meldepflichtige Dosiswerte auf den Dosimeter auflaufen, die eigentlich keine berufliche Strahlenexposition darstellen.    

Planen Sie eine Flugreise mit Dosimetern, können Sie folgendes tun: 

1) Ordern Sie bei der Messstelle ein zusätzliches Dosimeter für diesen Zweck ( Ihr Kundenberater hilft Ihnen gern weiter) und transportieren Sie dieses zusammen mit Ihrem Personendosimeter. (Binden Sie beide Dosimeter mit einem Gummi o.ä. zusammen, so dass diese möglichst im Gepäckscanner nah zusammen sind.)

2) Idealerweise werden die Dosimeter überhaupt nicht durchleuchtet. Sprechen Sie mit dem Security-Personal, ob die Dosimeter nicht anderweitig geprüft werden können (Wischtest oder Durchleuchtung mit einem alten (nicht-CT) Gerät). Hilfreich ist es hierbei ein entsprechendes Merkblatt der Messstelle mitzuführen. Das Flughafenpersonal ist nicht verpflichtet, Ihrer Bitte nachzukommen, oft aber sehr hilfsbereit. Dies bringt aber ggf. längere Kontrollzeiten mit sich, da Vorgesetzte o.ä. kontaktiert werden. Bei Flughäfen im Ausland kommt erschwerend eine mögliche Sprachbarriere hinzu.