Informationen zur Strahlenschutzausbildung

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Drei Menschen, die auf Anfragen warten.

MPE Dienstleistungen, Beratung, und Medienproduktion

Ein Schreibtisch mit verschiedenen Gesetzesdokumenten.

Gesetze, Verordnungen, und Richtlinien für den Strahlenschutz

Services

Unsere Dienstleistungen für Medizinphysikexperten
Unser Team bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich der Medizinphysik, um höchste Standards in Diagnostik und Therapie zu gewährleisten. Von der Planung und Optimierung radiologischer Verfahren bis zur Qualitätssicherung von Strahlenanwendungen stehen wir Ihnen als kompetenter Partner zur Seite. Wir unterstützen Ihre Einrichtung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und der Umsetzung modernster Technologien. 

Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung wenden Sie sich gern an unseren MPE  Sandro Eckhardt.

Unser Beratungsangebot im Bereich Strahlenschutz

Wir bieten Ihnen professionelle Beratung rund um das Thema Strahlenschutz. Ob es um die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, die Optimierung von Strahlenschutzmaßnahmen oder die Schulung Ihrer Mitarbeitenden geht – wir entwickeln maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Anforderungen. Mit unserer Expertise unterstützen wir Sie dabei, Strahlenschutz sicher und effizient in Ihrer Einrichtung zu gestalten. 

Für weitere Informationen oder ein persönliches Beratungsgespräch schreiben Sie uns gern an: Beratung

Häufig gestellte Fragen

  • Technische Anwender, die eigenverantwortlich ionisierende Strahlen anwenden
  • Bestellte Strahlenschutzbeauftragte (SSB benötigen eine Fachkunde für das jeweilige Anwendungsgebiet)
  • Der Genehmigungsinhaber für den Umgang mit radioaktiven Stoffen oder Betreiber einer Röntgeneinrichtung (Strahlenschutzverantwortlicher - SSV) nur dann, wenn er keine SSB bestellt hat
  • Ärztinnen und Ärzten, die für die Anwendung ionisierender Strahlen am Menschen die "rechtfertigende Indikation" stellen

Nein. Hier kommt es ganz auf die Gegebenheiten in Ihrem Arbeitsalltag an. 

Anforderung: Bitte an den fachkundigen Arzt, eine Anwendung mit ionisierender Strahlung durchzuführen. Jeder approbierte Arzt darf radiologische Leistungen anfordern und muss dafür keine Strahlenschutzqualifikation besitzen. Überweisen Sie z.B. als Hausarzt oder Hausärztin lediglich Patienten zur radiologischen Abteilung, dann benötigen Sie selbst keine Fachkunde. Die rechtfertigende Indikation stellen hier die Radiologen.

Anordnung: Stellen oder Überprüfen der rechtfertigenden Indikation, Durchführung, Befundung/Beurteilung. Sobald Sie völlig eigenständig den gesamten Prozess der Strahlenanwendung verantworten, benötigen Sie zwingend eine für Ihre Anwendungsgebiete zugeschnittene Fachkunde. Es gibt also eine spezielle Fachkunde, z.B. für den Fall, dass Sie lediglich intraoperative oder interventionelle Durchleuchtungen selbstständig durchführen müssen. 

Ebenso benötigen Sie eine Fachkunde, wenn Sie während des Bereitschaftsdienstes ohne Anwesenheit von Radiologen eine Untersuchung anordnen möchten.

Kenntnisse im Strahlenschutz ist ein Rechtsbegriff im Rahmen der Anwendung ionisierender Strahlung in der Medizin und in der Technik. Folgende Personen benötigen Kenntnisse:

  • Ärztinnen und Ärzte, die eine Fachkunde im Strahlenschutz erwerben wollen
  • Personen, die die technische Durchführung bei der Anwendung von ionisierender Strahlung am Menschen vornehmen (z.B. MFA, OTA, Gesundheits-und Krankenpflegepersonal)
  • Kenntnisse in der Teleradiologie benötigen Ärztinnen und Ärzte ohne Fachkunde, die am Ort der technischen Durchführung den Patienten betreuen (Anamnese, Untersuchung, Aufklärung und Überwachung Kontrastmittelapplikation)

Personen außerhalb der Medizin (§147 StrlSchV) erwerben Kenntnisse in der Regel durch Unterweisung und Einweisung

Sowohl Fachkunde als auch Kenntnisse müssen spätestens alle 5 Jahre aktualisiert werden. Achten Sie dabei auf das Datum Ihrer letzten Bescheinigung.

Bei Überschreitung der 5-Jahres-Frist nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrer zuständigen Stelle im jeweiligen Bundesland auf. Hier wird in Ihrem individuellen Fall entschieden, wie Fachkunde oder Kenntnisse aktualisiert werden müssen.

Ja, sofern es sich um behördlich anerkannte Kurse handelt.

 

Strahlenschutzkurse müssen den Vorgaben der aktuell gültigen Fachkunderichtlinien entsprechen. Bei der Durchführung sind sowohl reine Präsenzkurse, als auch Flex-Formate und zum Teil auch reine Live-Online-Formate erlaubt. Die LPS kann also nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) selbst über ihr Angebot an Formaten entscheiden. 

Die Strahlenschutzkurse sind bei der zuständigen Stelle genehmigt und damit auch bundesweit anerkannt.

E-Learning an der LPS

Wir bieten Kurse in unterschiedlichen Formaten an. Unser E-Learning-Angebot ermöglicht es Ihnen bis zu 50 Prozent der Kursinhalte zeitlich und örtlich flexibel online auf unserer Lernplattform zu bearbeiten. 

Sie haben dann die Wahl, die zweite Lernphase in Präsenz bei uns im Berliner Innovationspark Wuhlheide oder alternativ als Live-Online-Unterricht zu absolvieren. 

Achten Sie bei Ihrer Kurswahl auf die entsprechenden Beschreibungen:

  • Flex-Präsenz steht für die Kombination aus der eigenständigen Bearbeitung unserer Online-Module und dem anschließenden Präsenzunterricht in Berlin.
  • Flex-Online steht für die Kombination aus der eigenständigen Bearbeitung unserer Online-Module und dem anschließenden Online-Unterricht.

Nach der Buchung Ihres Kurses erhalten Sie eine E-Mail mit den Zugangsdaten zu unserer Lernplattform.

Hier finden Sie die Module, die Sie für den weiteren Kursverlauf durcharbeiten müssen. 

Gesetzliche Grundlagen

Das Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) regelt in Deutschland den Schutz des Menschen und der Umwelt vor den schädlichen Wirkungen ionisierender Strahlung. Die amtliche Fassung des Gesetzes finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz.

 

Die amtliche Fassung der Verordnung finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz.

Die aktuelle Fassung der Richtlinie finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.

Die aktuelle Fassung der Richtlinie finden Sie auf der Webseite des BMUV.

Die aktuelle Fassung der Richtlinie finden Sie auf der Webseite des BASE.

Die aktuelle Fassung der Richtlinie finden Sie auf der Webseite des BASE.

Die aktuelle Fassung der Richtlinie finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.

Die aktuelle Fassung der Richtlinie finden Sie auf der Webseite des BASE.

Die aktuelle Fassung der Richtlinie finden Sie auf der Webseite des BMUV.

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