Modul NH zum Erwerb der Fachkunde S9.2 im Strahlenschutz

Kurs-Bereich Technik

Informationen zur Richtlinie:

gemäß § 172 Absatz 1 Nummer 2 i.V.m. Absatz 2 Satz 2 StrlSchG, § 61 Absatz 1 StrlSchG und § 165 Absatz 3 StrlSchV Fachkundegruppe S9.2 der Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrSchV, deckt folgende Fachkundegruppen ab: S2.1, S2.2, S4.1, S5

Zielgruppe: Für wen ist der Kurs geeignet?

  • Dieser Kurs ist für folgende Anwendungen geeignet:
  • Einsatz als behördlich bestimmte Sachverständige für die Prüfung von Arbeitsplätzen mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität (gemäß § 172 Absatz 2 Satz 2 StrlSchG ).
  • Beratung gemäß § 61 Absatz 1 StrlSchG beim Anfall und der Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände
  • Sachverständigenleistungen für die Erstellung oder Ergänzung behördlicher Sanierungspläne für radioaktive Altlasten gemäß § 144 Abs. 1 StrlSchG
  • Beratung gemäß § 145 Abs. 2 i. V. m. § 165 Absatz 3 StrlSchV bei Sanierungs- und sonstigen Maßnahmen zur Verhinderung und Verminderung der Exposition bei radioaktiven Altlasten

Hinweis

Voraussetzung für diesen Kurs ist der erfolgreiche Besuch der Module GH und OG.

Termine und Anmeldung

Derzeit sind keine Termine verfügbar.

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