Sonderdosimetrie

Grundlagen

Die LPS stellt auf Anfrage Dosimeter für eine nichtamtliche Dosimetrie - sogenannte Sonderdosimetrie - zur Verfügung.

Eine freiwillige Überwachung bzw. die Nutzung von einem Zusatzdosimeter gehört nicht zur Sonderdosimetrie, sondern ist bei der amtlichen Überwachung eingegliedert. Der Unterschied zwischen einer freiwilligen und einer amtlichen Überwachung besteht darin, dass bei einer freiwilligen Überwachung keine Meldungen an die Aufsichtsbehörde und das Strahlenschutzregister erfolgt.

Die Sonderdosimetrie ist von der amtlichen Überwachung abgelöst und wird gesondert verwaltet. Bei einer Sonderdosimetrie werden die ungerundeten Messwerte ausgegeben. Die Sonderdosimetrie ist nicht an die Nutzungszeiträume der amtlichen Überwachung gebunden.

Dosimeterangebot

Für eine Sonderdosimetrie können alle von der LPS angebotenen Dosimetertypen verwendet werden.

Darüber hinaus bietet die LPS folgenden Dosimetertyp an:

Dosimetertyp

TL-Dosimeter (Chipstrate) zur Messung der Oberflächenpersonendosis
Hp(0,07) oder der Äquvalentdosis Hx

Bei der Nutzung von amtlichen Dosimetern für eine Sonderdosimetrie muss dies mit der LPS vorher abgesprochen werden, weil ggf. die Auswertung gesondert durchgeführt werden muss.

Typische Einsatzmöglichkeiten

Typische Einsatzgebiete in der Sonderdosimetrie sind:

  • Patientendosimetrie
  • Orts- und Personendosimetrie an medizinischen Bestrahlungs- oder Durchleuchtungsanlagen
  • Orts- und Personendosimetrie an technischen Bestrahlungsanlagen
  • Streustrahlungsmessungen an Anlagenteilen
  • u. v. a. m.

Wenn Sie ein dosimetrisches Problem haben, fragen Sie uns einfach. Wir helfen gern weiter.

Anwendungsbeispiele der Sonderdosimetrie

In dieser Information finden sie drei Beispiele zum Einsatz von Sonderdosimetern.