Es kann mehrere Gründe für die Notwendigkeit einer Dosisbilanzierung geben.
Grundsätzlich
Die LPS verfügt nur über solche Messergebnisse, welche von ihr selbst ermittelt worden sind. Die Personendosismessstelle meldet seit 1997 alle amtlichen Überwachungsdaten elektronisch an das Strahlenschutzregister (SSR) des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Das SSR verfügt auch über alle Überwachungsergebnisse bis zum Jahr 1960 zurück.
Lebensdosis
Für eine Bilanzierung der Lebensdosis - insbesondere auf Anfrage von Behörden und Berufsgenossenschaften - ist das SSR der alleinige Ansprechpartner, da nur dort alle Daten der personendosimetrischen Überwachung (auch anderer deutschen Messstellen) zusammengefasst sind. Ausführliche Informationen dazu finden Sie hier. Hier hat das SSR weitere Informationen und die Kontaktmöglichkeit zusammengestellt.
Kurzzeitbilanzierung
Wird eine Dosisbilanzierung für eine Person für einen kürzeren Zeitraum benötigt und ist diese Person in diesem Zeitraum ausschließlich von der LPS überwacht worden, dann richten Sie bitte Ihre Anfrage an den zuständigen Mitarbeiter der LPS. Das kann z. B. bei der Festlegung einer Ersatzdosis hilfreich sein.
Jahresüberblick
Die LPS versendet in der Mitte eines Jahres für das Vorjahr eine Zusammenstellung der Überwachungsergebnisse. Diese summarische Darstellung trägt keinen amtlichen Charakter, sondern stellt lediglich eine Übersicht über die in der LPS vorhandenen Überwachungsergebnisse dar. Für Einzelheiten verweisen wir auf die amtlichen Ergebnismitteilungen. In diesem Jahresüberblick werden fehlende Überwachungsergebnisse für einen überwachten Zeitraum (z. B. bei nicht auswertbaren Dosimetern) solange mit 0 mSv bilanziert, bis eine Ersatzdosis durch die zuständige Aufsichtsbehörde festgelegt wurde.
Ihr Messstellenteam