Grundlagen
In der Röntgen- bzw. Strahlenschutzverordnung wird dem Schutz des ungeborenen Kindes bei beruflich strahlenexponierter Tätigkeit von Schwangeren besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Dies findet seinen Ausdruck durch:
1. den besonderen Grenzwert der Dosis von 1 mSv vom Zeitpunkt der Mitteilung der Schwangerschaft bis zu ihrem Ende (§ 55(4) StrlSchV bzw. § 31a(4) RöV) und
2. eine verkürzte Periode der personendosimetrischen Überwachung von einer Arbeitswoche (§ 41(5) StrlSchV bzw. § 35(6) RöV).
Aus diesem Grund stellt die LPS geeichte und direkt ablesbare elektronische Personendosimeter vom Typ EPD®TruDose für die arbeitswöchentliche personendosimetrische Überwachung von Schwangeren zur Verfügung. Haben Sie noch ein EPD® Mk2 zur Überwachung von Schwangeren von der LPS geliehen, können Sie dies bis zum Ablauf der Eichung weiternutzen oder es gern gegen das neuer Modell austauschen.
Die amtliche Personendosimetrie mit Film- oder OSL-Dosimetern bleibt davon unberührt. Das elektronische Personendosimeter ist zusätzlich zum amtlichen Dosimeter zu tragen.
Foto: An der Brust getragenes EPD Mk2
Achtung: eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit in gepulsten Strahlenfeldern
Aufgrund von möglichen fehlerhaften Messwertanzeigen einiger elektronischer Personendosimeter hat das BMU mit Rundschreiben vom 06.10.2008 (AZ RS II 3 - 15 530/2) ein vorläufiges generelles Verbot für den Einsatz von elektronischen Personendosimetern ab dem 01.11.2008 in Kontrollbereichen von gepulst arbeitenden Röntgenanlagen und anderen gepulsten Strahlenfeldern nach StrlSchV für die Überwachung von Schwangeren und Personen unter 18 Jahren erlassen (genaue Informationen finden Sie hier).
Mit Schreiben vom 29.07.2011 hat das BMU speziell für das EPD Mk2 das Einsatzverbot gelockert, da Erkenntnisse vorliegen, die einen Einsatz unter bestimmten Bedingungen ermöglichen (Ambrosi P., Borowski M., Iwatschenko M.: "CONCIDERATION CONCERNING THE USE OF COUNTING ACTIVE PERSONAL DOSEMETERS IN PULSED FIELDS OF IONISING RADIATION" inRadiation Protection Dosimetry (2010), Vol 139, No 4., S.483 - 493 oder Eckerleben C. R., Hupe O.; Klammer J.: "Verwendbarkeit des EPD Mk2 in gepulsten Strahlungsfeldern" in Strahlenschutzpraxis 2/2013 S. 51 - 57).
Für die Art und Weise der dosimetrischen Überwachung einer Schwangeren ist es daher zwingend notwendig, den Einsatzort genau festzulegen, d. h. es ist zu prüfen, ob Tätigkeiten im Kontrollbereich durchgeführt werden oder nicht.
Nur wenn sich die Schwangere ausschließlich im Überwachungsbereich aufhält, darf das EPD Mk2 uneingeschränkt eingesetzt werden!
Das EPD TruDose hat erweiterte Nutzbarkeit in bestimmten gepulsten Strahlenfeldern. Bitte sprechen Sie mit einem LPS-Mitarbeiter, wenn Sie beabsichtigen das EPD in gepulsten Strahlenfeldern zu nutzen.