Strahlenschutzkurse für Ärzte
Ärzte, die radioaktive Stoffe oder ionisierende Strahlung am Menschen zur Untersuchung oder zur Behandlung eigenverantwortlich anwenden bzw. diese Anwendung beaufsichtigen, müssen im Besitz der Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29.11.2018 sein. Die Fachkunde im Strahlenschutz nach StrlSchV § 47 berechtigt zur Stellung der rechtfertigenden Indikation einer Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung (mit Energien oberhalb von 1 MeV) am Menschen.