Kenntnisse und Fachkunde im Strahlenschutz
Die LPS bietet verschiedene, auf die jeweilige Berufsgruppe und das Anwendungsgebiet zugeschnittene Strahlenschutzkurse an, die eine wesentliche Voraussetzung zur Erlangung der Kenntnisse und zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29.11.2018 darstellen.
Achtung bei der Fachkundebeantragung
Laut § 47 Abs. 1 Satz 3 StrlSchV soll die Kursteilnahme bei Beantragung der Fachkunde insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Das bedeutet, dass, wenn die Pflicht zur Teilnahme an mehreren Kursen besteht, die Kursteilnahme bezogen auf alle Kurse insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf.
Aktualisierung der Fachkunde oder der Kenntnisse im Strahlenschutz
Die Strahlenschutzverordnung (in der gültigen Fassung) fordert eine Aktualisierung Ihrer Fachkunde bzw. Ihrer Kenntnisse im Strahlenschutz innerhalb von 5 Jahren. Ausschlaggebend für die Frist zur Aktualisierung ist hierbei das auf Ihrer Fachkunde- bzw. Kenntnisbescheinigung angegebene Datum. Hinweis