Strahlenschutzkurse für zu ermächtigende Ärzte

Die Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29.11.2018 sieht zum Schutz der Gesundheit beruflich exponierter Personen die ärztliche Überwachung durch sogennante ermächtigte Ärzte nach § 175 vor. Dies sind in der Regel Arbeitsmediziner, die eine spezielle im Strahlenschutz erforderliche  Fachkunde erwerben. Bescheinigt die zuständige Behörde den Ärzten diese Fachkunde, so sind diese ermächtigt, die ärztliche Überwachung exponierter Personen nach den §§ 77, 78, 79 und 81 StrlSchV durchzuführen.

Kurse
Grundkurs im Strahlenschutz für Ärzte und Medizinphysik-Experten
Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte
Aktualisierung Hinweise beachten!
Aktualisierung der Fachkunde ermächtigte Ärzte