Zahnärzte, die Röntgenstrahlung am Menschen zur Untersuchung anwenden, müssen laut § 47 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29.11.2018 im Besitz der Fachkunde im Strahlenschutz sein. Der Besitz der Fachkunde im Strahlenschutz nach StrlSchV § 47 berechtigt zur Stellung der rechtfertigenden Indikation einer Röntgenuntersuchung am Menschen. Der Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz auf den Anwendungsgebieten Intraoralen Röntgendiagnostik erfolgt in der Regel während des Studiengangs Zahnmedizin.
Ist das für Sie nicht zutreffend, so benötigen Sie zum Erwerb der Fachkunde für Zahnärzte in der Röntgendiagnostik die Teilnahme am Grundkurs im Strahlenschutz nach der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin vom 22.12.2005, sowie den Erwerb der Sachkunde über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten.
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Kurs im Strahlenschutz für Zahnärzte |