Die Kurse dienen dem Erwerb von Kenntnissen im Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) vom 29.11.2018 § 49.
Personen mit einer medizinischer Ausbildung und Kenntnissen im Strahlenschutz dürfen unter Aufsicht und Verantwortung eines Fachkundigen Arztes Untersuchungen technisch durchführen.
Kurse |
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Kurs für Medizinische Fachangestellte (MFA) in der Röntgendiagnostik >> "Röntgenschein" |
Kurs für OP-Personal (Röntgenanwendung) |
Kurs zum Erwerb von Kenntnissen zur techn. Durchführung von Knochendichtemessungen |
Kurs für nuklearmedizinisches Personal |
Kurs für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) (Röntgenanwendung) |
Kurs für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) in der Röntgendiagnostik |
Kurs für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) in der Nuklearmedizin und der Strahlentherapie |
Aktualisierungen Hinweise beachten! |
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Aktualisierung Kenntnisse / Fachkunde im Bereich Röntgendiagnostik für MFA / MTRA |
Aktualisierung für OP-Personal (Röntgenanwendung) |
Aktualisierung für Zahnmedizinsche Fachangestellte (ZFA) (Röntgenanwendung) |
Aktualisierung Kenntnisse / Fachkunde im Bereich Nuklearmedizin / Strahlentherapie für MFA / MTRA |
Aktualisierung für Tiermedizinsche Fachangestellte (TFA) (Röntgenanwendung) |
Aktualisierung für Tiermedizinische Fachangestellte (TFA) in der Nuklearmedizin und der Strahlentherapie |