Betriebliche Dosimetrie
In besonderen Fällen ist der Einsatz von betrieblichen Dosimetern sinnvoll. Diese Einsatzgebiete sind z. B.:
- die Ermittlung der Personendosis an Personen, die den Kontrollbereich betreten
(z. B. Besucher, Handwerker u. ä.), - die arbeitswöchentliche Ermittlung der Personendosis von Schwangeren
(s. Schwangerschaftsüberwachung), - zur Überwachung bei besonderen Gefahren
(z. B. Tätigkeiten in Strahlungsfeldern mit örtlich hohen Dosisleistungen) - oder zur Überprüfung der Personendosis bei Aufnahme neuer Tätigkeiten oder Verfahren.
Als betriebliches Dosimeter ist daher der Einsatz eines direkt ablesbaren eletronischen Personendosimeters - nach Möglichkeit mit akustischen Warnfunktionen - sinnvoll.
Die LPS stellt daher auf Leihbasis geeichte und direkt ablesbare elektronische Personendosimeter (kurz EPD ) für die personendosimetrische Überwachung zur Verfügung. Seit dem 01.01.2024 ist dies das EPD vom Typ EPD TruDose® .
Haben Sie noch das Vorgängermodell EPD ® Mk2 von der LPS geliehen, können Sie dieses bis maximal zum Ablauf der aktuellen Eichung nutzen oder gern gleich gegen ein neues Gerät austauschen lassen.
Eine ggf. amtliche Personendosimetrie (z. B. mit einem OSL-dosimeter) bleibt davon in jedem Fall unberührt.
Foto: EPD®TruDose
Eingeschränkter Anwendungsbereich der elektronischen Personendosimeter
Die elektronischen Personendosimeter EPD Mk2 können nur in Bereichen eingesetzt werden, in denen die Dosisleistung 1 Sv/h nicht überschreitet. Bei der Anwendung von gepulster Strahlung kann es zum Überschreiten dieser Dosisleistung von 1 Sv/h im Puls des Nutzstrahles kommen, daher sind die EPD Mk2 im Allgemeinen nicht geeignet, die Dosis im Nutzstrahl einer Röntgenanlage richtig zu messen.
Im Streustrahlenfeld und unter Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung kann erfahrungsgemäß auch bei gepulster Röntgenstrahlung eine richtige Dosismessung erfolgen. Der Einsatz eines EPD Mk2 in gepulsten Strahlenfeldern bleibt jedoch immer eine Einzelfallentscheidung.
Das EPD TruDose® hat 2 mögliche Modi um gepulste Strahlung besser zu erfassen. Geben Sie daher bei Bestellung eines EPD an, ob Sie gepulste Strahlenquellen haben- ein Mitarbeiter der LPS wird dann mit Ihnen besprechen, inwieweit sich das EPD für Ihren Messzweck eignet.