Bei der Anwendung von Betastrahlern in der Medizin, z. B. zur Schmerzlinderung, werden Betastrahler dem Patienten gespritzt. Dabei kann es beim medizinischen Personal durch die Berührung, z. B. der Spritzen und Kanülen, zu hohen lokalen Hautdosen an den Fingerkuppen kommen. Das Dosimeter wird i. A. jedoch am Finger getragen, sodass die Dosis je nach verwendeter Spritzenabschirmung um Faktoren unterschätzt werden kann.
Damit dies erkannt wird, hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) mit Schreiben vom 04.03.2015 das Verfahren zur dosimetrischen Überwachung bei Anwendung von Betastrahlern in der Nuklearmedizin neu geregelt. Die Informationsschwelle ist von 50 mSv auf 10 mSv gesenkt worden. Ab dieser Dosisschwelle soll der Strahlenschutzbeauftragte (SSB) bereits überprüfen, ob die gemessene Personendosis richtig ist oder nicht und zusätzliche Faktoren zu berücksichtigen sind. Das bedeutet, wir geben Ihnen bereits ab 10 mSv durch eine Markierung des Ergebnisses auf dem Ergebnisbogen eine Information, dass Sie aktiv werden müssen.
Das Verfahren dazu ist in einem Positionspapier des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) beschrieben. Es gibt vom BfS für spezielle Anwendungen noch folgende gesonderte Merkblätter für spezielle Anwendungen in der Nuklearmedizin:
Für weitere Anwendungen sind solche Merkblätter noch in Vorbereitung.