Kursinfo
Technik
Kurs für die genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen - Modul FA
Fachkundegruppe S5 der Fachkunde-Richtlinie Technik nach StrlSchV
Dieser Kurs ist für Strahlenschutzbeauftragte von Betrieben oder Institutionen (z.B. Servicebetriebe) bestimmt, die Eigenpersonal als beruflich exponierte Personen in fremden Anlagen oder Einrichtungen einsetzen (§ 25 StrlSchG).
Inhaltliche Schwerpunkte
- Dosisbegriffe und -einheiten
- Physikalische Grundlagen
- Gesetzliche Grundlagen
- Maßnahmen bei Vorkommnissen
- Überprüfung der Kenntnisse
- Ärztliche Überwachung beruflich exponierter Personen
- Schutzmaßnahmen
- Strahlenschutzanweisung und Strahlenpass
- Strahlenschutzmesstechnik
Hinweis
Voraussetzung für den Kurs ist der Besuch des Moduls GG.
Werden beide Module (GG und FA) zusammen gebucht, reduziert sich die Kursgebühr auf insgesamt 730,00 €.