Spezialkurs zur ärztlichen Überwachung
(Kursteil 2)

Kursinfo
Medizin
Spezialkurs zur ärztlichen Überwachung (Kursteil 2)
gemäß Anlage 2.1 der Richtlinie Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte zur StrlSchV und zur RöV
Neben einem Grundkurs benötigen Ärzte, die anstreben, durch die zuständige Behörde zur Durchführung der ärztlichen Überwachung nach den §§ 77, 78, 79 und 81 StrlSchV ermächtigt zu werden, diesen Spezialkurs. Die Ermächtigung darf nur einem Arzt erteilt werden, der die für die ärztliche Überwachung bei beruflicher Exposition erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweist.
Wird die Fachkunde bei der Behörde beantragt, so bedarf es neben dem Nachweis zur Berufsausbildung der sogenannten Sachkunde auch des Nachweises, Grund- und Spezialkurs im Strahlenschutz erfolgreich abgeschlossen zu haben. Eine Fachkunde ist durch die Behörde auf fünf Jahr zu befristen.

Angesprochen sind Beriebsärzte, Arbeitsmediziner und andere Ärzte, die eine Ermächtigung im oben genannten Sinne anstreben.


Inhaltliche Schwerpunkte

  • Überprüfung der Kenntnisse
  • Strahlenbiologische Effekte / Risikobetrachung
  • Medizinische Maßnahmen bei Strahlenunfällen
  • Ärztliche Begutachtung von Strahlenschäden
  • Vorschriften zum Strahlenschutz
  • Überwachungsmaßnahmen (physikalisch, arbeitsmedizinisch)
  • Physikalische Grundlagen
  • Dosisbegriffe und -einheiten
  • Biologische Indikatorsysteme
  • Strahlenschutzberechnungen
  • Anwendungsgebiete ionisierender Strahlen
  • Aufgaben des ermächtigten Arztes
Hinweis
Durch die Ärztekammern werden im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens Fortbildungspunkte vergeben. Laut Fortbildungsordnung der Berliner Ärztekammer sind für diesen Kurs ca. 50 Pkt. geplant.