Sie haben uns gemeldet, dass das Dosimeter nicht benutzt wurde (z.B. wegen Krankheit, Urlaub, Ausscheiden aus dem Betrieb u.ä.).
Als Folge dieser Meldung wertet die Messstelle das Dosimeter nicht aus und stellt somit keine Dosis fest.
Sollte es sich bei der Meldung um eine fehlerhafte Aussage handeln, so müssen Sie unverzüglich die Messstelle informieren, so dass ggf. das Dosimeter noch ausgewertet wird.