Seit 1997 sammelt das Strahlenschutzregister (§12c ATG) alle Informationen über die berufliche Strahlenexposition aller amtlich überwachten Personen, d. h. die Ergebnisse der Personendosismessstellen und der Inkorporationsmessstellen werden an das Strahlenschutzregister übermittelt. Auch ältere Daten bis 1960 zurück sind im SSR vorhanden.
Das Strahlenschutzregister ist daher die Stelle, die Auskunft über die berufliche Lebensdosis gibt.
Die Messstellen nur Zugriff auf Ihre eigenen Daten und können daher keine Lebensdosen angeben, da Daten von anderen Messstellen und auch sehr alte Daten nicht (mehr) zugänglich sind.
Benötigen Sie lediglich Daten aus der jüngeren Vergangenheit kann Ihnen oft Ihr SSB weiterhelfen. Für Daten jüngeren Datums, die in der LPS gemessen wurden, können Sie uns gern ansprechen.