Spezialkurs für zu ermächtigende Ärzte - Kursteil 2 (Ärztliche Überwachung)
gemäß Anlage 3 des Richtlinienmoduls zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz für die ärztliche Überwachung – Voraussetzungen für die Ermächtigung von Ärzten nach § 175 Absatz 1 Satz 1 StrlSchV
Ärzte , die eine Ermächtigung zur ärztlichen Überwachung beruflich exponierter Personen erlangen wollen, benötigen nach erfolgreichem Besuch des Grundkurses im Strahlenschutz diesen Spezialkurs, Kursteil 2.
Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Arbeitsmedizin und Ärzte mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin benötigen nur Kursteil 2 nach oben genanntem Richtlinienmodul. Kursteil 1 ist zusätzlich für Ärzte gedacht, die eine Ermächtigung erwerben wollen, ohne dass sie bereits arbeitsmedizinische Qualifikationen nachweisen können. Die LPS ist bestrebt zur 2. Jahreshälfte auch Kursteil 1 anzubieten.
Angesprochen sind Betriebsärzte, Arbeitsmediziner und andere Ärzte, die eine Ermächtigung im oben genannten Sinne anstreben.
Inhaltliche Schwerpunkte
- Strahlenbiologische Effekte / Risikobetrachtung
- Medizinische Maßnahmen bei Strahlenunfällen
- Ärztliche Begutachtung von Strahlenschäden
- Vorschriften zum Strahlenschutz
- Überwachungsmaßnahmen (physikalisch, arbeitsmedizinisch)
- Strahlenschutzberechnungen
- Biologische Indikatorsysteme
- Dosisbegriffe und -einheiten
- Physikalische Grundlagen
- Anwendungsgebiete ionisierender Strahlen
- Aufgaben des ermächtigten Arztes
- Überprüfung der Kenntnisse