Kurs zum Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz zur technischen Mitwirkung auf dem Anwendungsgebiet der Nuklearmedizin für Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen sonstigen medizinischen Ausbildung
gemäß Anlage A3 Pkt. 5.1 der Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin GMBI 2011, zuletzt geändert durch Rundschreiben vom 07. Juli 2014
Dieser Kurs ist erforderlich für Personen mit einer erfolgreich abgeschlossenen medizinischen Grundausbildung, die in der Nuklearmedizin technisch mitwirken möchten. Der Kurs richtet sich vornehmlich an medizinische Fachangestellte, die in ihrer Ausbildung bisher keine Strahlenschutzqualifikation erhalten haben. Eine Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Kurs ist eine 20-stündige praktische Einweisung in der entsprechenden Einrichtung, welche schriftlich nachgewiesen werden muss. Ein Formularvordruck mit den zu vermittelnden Inhalten wird nach Kursanmeldung zugesandt und ist bei Kursbesuch vorzuweisen. Ein ebenfalls mitgesandter Fragebogen soll sicherstellen, dass vor Kursbeginn grundlegende Informationen zum Umfang mit offenen radioaktiven Stoffen vor Ort mit den Teilnehmern besprochen wurden. Dieser Fragebogen ist ausgefüllt mitzubringen. Die Ergebnisse werden in der Gruppe ausgewertet.
Inhaltliche Schwerpunkte
- Strahlenbiologische Grundlagen
- Strahlenschutzvorschriften
- Qualitätskontrolle in der Nuklearmedizin
- Verhalten bei Stör- und Unfällen
- Eigenschaften von radioaktiven Stoffen
- Sachgemäßer Umgang mit radioaktiven Stoffen
- Kontaminationskontrollen
- Abschätzung von Strahlenexpositionen
- Überprüfung der Kenntnisse