Amtliche Personendosimetrie
- Direkt zum Anmeldebogen Betrieb (pdf, 210 KB)
- Direkt zum Anmeldebogen Person (pdf, 396 KB)
Ablauf der personendosimetrischen Überwachung
Sie beantragen bei uns, der Messstelle, die amtliche Überwachung Ihres Betriebes mit den zu überwachenden Mitarbeitern. Dies geschieht i.d.R. aufgrund der Genehmigung der zuständigen Aufsichtsbehörde, bei der Sie den Umgang mit ionisierender Strahlung angezeigt/angemeldet haben. Es besteht die Möglichkeit Ihre Mitarbeiter auch ohne gesetzliche Pflicht, also freiwillig, zu überwachen. Hierfür reduzieren sich die Pflichtangaben, die hinterlegt werden müssen.
Für die Anmeldung zur amtlichen Überwachung Ihres Betriebes (Anmeldeformular) benötigen Sie neben Adressdaten, Ihre Betriebs-Nummer (Link zur BA), die Betriebskategorie (siehe Codedatei) und die Angaben zum Strahlenschutzbeauftragten (SSB). Ihnen wird dann eine Kundennummer/Betriebsnummer und ein Kundenbetreuer (Kontaktdaten) zugewiesen, der Ihre Anliegen bearbeitet.
Für jede zur amtlichen Dosimetrie angemeldete Person (Anmeldeformular) werden folgende Angaben benötigt: Name, SSR-Nummer ( Link zum BfS), Geburtsname, -datum und -ort, Nationalität und Angaben zur Überwachungskategorie.
Nach der Anmeldung werden Ihnen, bis auf Weiteres, regelmäßig (i.d.R. monatlich) Dosimeter für die angemeldeten Personen postalisch zugeschickt, auf einem beiliegenden Zuordnungsbogen sind dazu alle Dosimeter personenbezogen gelistet. Einzelpersonen oder ganze Betriebe können jederzeit ab- oder angemeldet werden. Sonderregelungen gelten für Einsatzkräfte (Feuerwehr/Polizei), die Sie hier nachlesen können.
Die Dosimeter werden für den definierten Tragezeitraum getragen (vermerkt auf den Zuordnungsbögen und auf dem Dosimeter), dann durch ein neues ausgetauscht und die getragenen Dosimeter werden dann inklusive des aktualisierten und signierten Zuordnungsbogen zu uns zurück geschickt. Bitte geben Sie Ihr altes Dosimeter erst ab, wenn Sie ein neues haben: “Lieber ein altes Dosimeter, als gar keins tragen!”
In der LPS werden Ihre Dosimeter dann ausgewertet, und Sie bekommen die Ergebnisse schriftlich nach ca. 14 Tagen (i.d.R. mit der nächsten Dosimetersendung) zugeschickt. Zusätzlich können Sie die Ergebnisse auch elektronisch per verschlüsselter Liste (Infoblatt) erhalten oder jederzeit online in “MeineLPS” einsehen. Mit einem zeitlichen Versatz zur Prüfung der Ergebnisse (falls Sie noch Änderungen / Anmerkungen haben) werden die amtlichen Dosiswerte dann ans Strahlenschutzregister (SSR) gemeldet. Den Ablauf in allen Details können sie in unserem Merkblatt nachlesen.
Haben Sie ein Anliegen, das nicht über die reguläre (amtliche) Überwachung abgedeckt ist, so kann Ihnen Ihr/e Kundenbetreuer/in weiterhelfen, oder Sie finden hier weitere Informationen zu:
Sonderdosimetrie, Radonüberwachung, Schwangerenüberwachung, Umgebungsdosimetrie
Wer muss sich amtlich überwachen lassen?
Als Faustregel gilt: jeder Mitarbeiter, der im Jahr durch seine Tätigkeiten in einem Strahlenschutzbereich eine zusätzliche effektive Dosis von mehr als 1mSv/Jahr (bzw. Organäquivalentdosis an Haut und Händen vom mehr als 50 mSv/Jahr) erhalten kann, gilt als beruflich exponierte Person und muss dosimetrisch überwacht werden. Dies ist zunächst unabhängig von der Einstufung der Strahlenschutzbereiche, in denen gearbeitet wird. Fliegendes Personal ist hierbei von der Überwachung mit Dosimetern ausgenommen, die Dosis wird hier über Flugdauer und -Ziel berechnet.
Personen, die aufgrund von medizinischer Diagnostik (z. B. eine Röntgenuntersuchung) oder Therapie (Nuklearmedin) ionisierender Strahlung ausgesetzt sind, tragen grundsätzlich kein Dosimeter. Die Dosis wird hier durch den Nutzen gerechtfertigt.
Der reguläre Überwachungszeitraum beträgt 1 Monat - davon abweichend können bis zu 3 Monate erlaubt sein, näheres finden Sie in Ihrer Genehmigung , bzw. besprechen Sie bitte mit Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde ab.
Nähere Regelungen finden Sie im StrSchG und der StrSchV. (z.B. § 64 StrSchV)
Rechtgrundlage der Überwachung
Grundlage der dosimetrischen Überwachung bilden das StrSchG und die StrSchV.
Dies betrifft unter anderem, aber nicht ausschließlich, die “Pflicht zur Ermittlung der Körperdosis […]” (§64 StrSchV). und besondere Regelungen zum “Schutz von schwangeren und stillenden Personen” (§69 StrSchV).
Gebühren und Geschäftsbedingung
Die Kosten einer amtlichen dosimetrischen Überwachung variiert je nach Dosimeter und Tragezeitraum, für eine monatliche Überwachung mit einem OSL-Ganzkörperdosimeter fallen beispielsweise 4,10 € an. Unsere Gebührenordnung gibt Auskunft über alle aktuellen Preise.
Die anfallenden Kosten werden Ihnen i.d.R. monatlich in Rechnung gestellt, diese können Sie per Überweisung bezahlen oder einfacher der LPS eine Einzugsermächtigung erteilen.
Für die Anmeldung und Bestellung von Dosimetern müssen Sie unsere Geschäftsbedingungen anerkennen.
Kontakt
Zyklus 1 (vom 01. bis letzten eines Monats):
Frau Warbein-Brzezniak; +493065763126 ; warbein@lps-berlin.de
Zyklus 2 (vom 08. bis 07. des Folgemonats):
Frau Kuschel; +493065763122 ; kuschel@lps-berlin.de
Zyklus 3 (vom 15. bis 14. des Folgemonats):
Frau Schilling; +493065763134 ; schilling@lps-berlin.de
Zyklus 4 (vom 22. bis 21. des Folgemonats):
Frau Dumke; +493065763127 ; dumke@lps-berlin.de
Zyklus 5 (quartalsweise Überwachung):
Frau Kuschel, +493065763122 ; kuschel@lps-berlin.de
Einsatzkräfte und halbjährliche Überwachungen:
Frau Schilling; +493065763134 ; schilling@lps-berlin.de