FAQ

Fragen zur Organisation

Was muss ich tun, wenn ich mich überwachen lassen will?

Wenn Ihre Institution/Firma noch nie von uns überwacht wurde, dann benötigen wir von Ihnen eine vollständige Anmeldung, d. h. sowohl bzgl. der Betriebsstammdaten als auch der Personendaten.

Was muss ich tun, wenn ich keine Dosimetersendung erhalten habe?

Die Messstelle verschickt die Dosimeter normalerweise so rechtzeitig, dass Sie Ihre Dosimeter vor dem Wechseltermin erhalten müssten. Sollte die Sendung bei Ihnen noch nicht eingegangen sein, so melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner, der oben auf dem Zuordnungs- und Ergebnisbogen genannt ist.

Bei Rückfragen geben Sie bitte Ihre Betriebsnummer an.

Darf eine andere Person mein Dosimeter benutzen?

Grundsätzlich dürfen nur Sie Ihr Dosimeter verwenden, weil das Dosimeter immer personengebunden ausgegeben wird.

Was bedeuten die Kurzzeichen auf dem Ergebnisbogen, die hinter der Dosis erscheinen?

Auf dem Ergebnisbogen können bei der Dosis Bemerkungen zur Dosisfeststellung oder ein allgemeiner Tragevermerk erscheinen.

Erklärung der Kurzzeichen...

Technische Fragen zu einem Dosimetertyp

Welche Nachweisgrenze hat ein amtliches Dosimeter?

In der amtlichen Dosimetrie wird die Dosis gerundet angegeben. Dabei hängt die Rundungsregel von der Art des Dosimeters (Teil- oder Ganzkörperdosimeter) ab.

Grundsätzlich ist die Nachweisgrenze eines Dosimeters geringer als die untere amtliche Rundungsgrenze.

weitere Informationen...

Allgemeine Fragen

Woher erhalte ich eine Zusammenstellung über meine bisherige berufliche Strahlenexposition?

Seit 1997 sammelt das Strahlenschutzregister (§12c ATG) alle Informationen über die berufliche Strahlenexposition aller amtlich überwachten Personen, d. h. die Ergebnisse der Personendosismessstellen und der Inkorporationsmessstellen werden an das Strahlenschutzregister übermittelt. Auch ältere Daten bis 1960 zurück sind im SSR vorhanden.

Das Strahlenschutzregister ist daher die Stelle, die Auskunft über die berufliche Lebensdosis gibt.

Die Messstellen nur Zugriff auf Ihre eigenen Daten und können daher keine Lebensdosen angeben, da Daten von anderen Messstellen und auch sehr alte Daten nicht (mehr) zugänglich sind.

Benötigen Sie lediglich Daten aus der jüngeren Vergangenheit kann Ihnen oft Ihr SSB weiterhelfen. Für Daten jüngeren Datums, die in der LPS gemessen wurden, können Sie uns gern ansprechen.

Wie lange muss ich die Ergebnisse der Überwachung aufbewahren?

Die Ergebnisse der amtlichen Überwachung müssen solange aufbewahrt werden, bis die Person das 75. Lebensjahr erreicht hat oder hätte, oder für mindestens 30 Jahre nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses.

Bin ich Kategorie A oder Kategorie B Person?

Zu welcher Kategorie eine Person gehört, hängt vom Umgang mit der ionisierenden Strahlung ab.

Der Strahlenschutzbeauftragte muss abschätzen, ob es im Kontrollbereich möglich ist, dass die überwachte Person eine höhere Ganzkörperdosis als 6 mSv/a erhalten kann. Wenn dies möglich ist, dann gehört die Person zur Kategorie A ansonsten zur Kategorie B.

Ihre zuständige Aufsichtsbehörde kann Ihnen bei der Entscheidung weiterhelfen.