Fachkunde
Die LPS bietet verschiedene, auf die jeweilige Berufsgruppe und die technischen Anwendungsgebiete zugeschnittenen Strahlenschutzkurse an. Sie sind eine wesentliche Voraussetzung zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV).
Achtung bei der Fachkundebeantragung:
Laut § 47 Abs. 1 Satz 3 StrlSchV soll die Kursteilnahme bei Beantragung der Fachkunde insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Dies bedeutet, dass, wenn die Pflicht zur Teilnahme an mehreren Kursen besteht, die Kursteilnahme bezogen auf alle Kurse insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf.
Aktualisierung der Fachkunde
Das Strahlenschutzgesetz und die Strahlenschutzverordnung (in der jeweils gültigen Fassung) fordern eine Aktualisierung Ihrer Fachkunde im Strahlenschutz innerhalb von 5 Jahren. Ausschlaggebend für die Frist zur Aktualisierung ist hierbei das Datum auf Ihrer Fachkundebescheinigung. Hinweise
Kursdurchführung gemäß Richtlinie
Aktuell sind die Fachkunderichtlinien noch nicht an das neue Strahlenschutzgesetz und die neue Strahlenschutzverordnung angepasst. Die Überarbeitung der Richtlinien erfolgt voraussichtlich 2019/2020. Solange erfolgt die Ausbildung im Strahlenschutz auf Grundlage der noch gültigen Fachkunderichtlinien:
Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde und Kenntnisse beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen zur technischen Anwendung und genehmigungsbedürftigen Störstrahlern sowie über Anforderungen an die Qualifikation von behördlich bestimmten Sachverständigen
Fachkunde-Richtlinie Technik nach der Röntgenverordnung
Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde
Fachkunde-Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung