Über eine Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnun (StrlSchV) müssen verfügen:
- Strahlenschutzbeauftragte, die z. B. für Radionuklidlaboratorien, in denen mit offenen radioaktiven Stoffen umgegangen wird, bestellt werden sollen
- Eventuell Mitarbeiter an Beschleunigern
Die Fachkundeanerkennung erfolgt durch die zuständige Stelle des Bundeslandes, in dem der Firmensitz liegt.
Die Lehrinhalte und der Umfang der Kurse sind in der Fachkunde-Richtlinie festgelegt und richten sich nach der Art der Anwendung und der Quellen sowie nach der Höhe der Aktivität. Je höher die Aktivität, desto höher das Anforderungsniveau.
Aktualisierungen Hinweise beachten! | |
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FST4 | Aktualisierung für den Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen, Modul AR, AU, AO und AFA |