Strahlenschutz für Anwender umschlossener radioaktiver Stoffe

Die Fachkunde im Strahlenschutz besteht aus:

  • einer geeigneten vorhandenen Berufsausbildung
  • praktischer Erfahrung auf dem Anwendungsgebiet und
  • einer erfolgreichen Teilnahme an einem anerkannten Kurs im Strahlenschutz.

Die Lehrinhalte und der Umfang der Kurse sind in der Fachkunde-Richtlinie festgelegt und richten sich nach der Art der Anwendung und der Quellen sowie nach der Höhe der Aktivität. Je höher die Aktivität, desto höher das Anforderungsniveau.

Über eine Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV ) müssen verfügen:

  • Strahlenschutzbeauftragte
  • Strahlenschutzverantwortliche, wenn kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist.
Kurse
GG Grundlagen für die Fachkunde mit geringem Anforderungsniveau, Aktivität bis 106 fache der Freigrenze
GH Grundlagen für die Fachkunde mit erhöhtem Anforderungsniveau, Aktivität bis 106 fache der Freigrenze
UH Aufbaumodul für den Umgang mit umschlossenen Stoffen, Aktivitäten über dem 106 fachen der Freigrenze
FA Aufbaumodul für die Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
Aktualisierungen Hinweise beachten!
FST1 Aktualisierung für den Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen, Modul AR und AU
FST2 Aktualisierung für den Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen in fremden Anlagen, Module AR, AU und AFA