Die Fachkunde im Strahlenschutz besteht aus:
- einer geeigneten vorhandenen Berufsausbildung
- praktischer Erfahrung auf dem Anwendungsgebiet und
- einer erfolgreichen Teilnahme an einem anerkannten Kurs im Strahlenschutz.
Die Lehrinhalte und der Umfang der Kurse sind in der Fachkunde-Richtlinie festgelegt und richten sich nach der Art der Anwendung und der Quellen sowie nach der Höhe der Aktivität. Je höher die Aktivität, desto höher das Anforderungsniveau.
Über eine Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und Strahlenschutzverordnung (StrlSchV ) müssen verfügen:
- Strahlenschutzbeauftragte
- Strahlenschutzverantwortliche, wenn kein Strahlenschutzbeauftragter bestellt ist.