Personen, die Röntgen- oder Störstrahler in der Technik anwenden, müssen die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde besitzen. Die Fachkunde im Strahlenschutz besteht aus:
- einer geeigneten vorhandenen Berufsausbildung
- praktischer Erfahrung auf dem Anwendungsgebiet
- einer erfolgreichen Teilnahme an einem anerkannten Kurs im Strahlenschutz
Die Lehrinhalte und der Umfang der Kurse sind in der Fachkunde-Richtlinie festgelegt und richten sich nach der Art der Anwendung.
Folgende Anwender von Röntgenstrahlung benötigen die Fachkunde Technik nach Röntgenverordnung:
- Strahlenschutzverantwortliche, die Aufgaben eines Strahlenschutzbeauftragten wahrnehmen
- Strahlenschutzbeauftragte
- Personen, die geschäftsmäßig Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler prüfen, erproben, warten oder instand setzen, geschäftsmäßig die Qualitätssicherung entsprechend den §§ 115 und 116 StrlSchV durchführen oder diese Tätigkeiten leiten oder beaufsichtigen
- Sachverständige nach § 172 (1) Nr.1 StrlSchG
- Personen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler Aufgaben selbst wahrnehmen oder Personen beschäftigen
Aktualisierungen Hinweise beachten! | |
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FRT1 | Aktualisierung aller Fachkundegruppen, außer R6.1 und R6.2 |
FRT2 | Aktualisierung aller Fachkundegruppen |